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„ARBEIT BEWEGUNG GESCHICHTE“ 1/ 2016
“ … ein Schlüsselmoment in der jüngeren Gewerkschaftsgeschichte“
Am 10. März 1975 verweigert die Frühschicht des mittelständischen Zement-herstellers „Seibel und Söhne“ im niedersächsischen Erwitte den Arbeitsantritt und besetzt das Werk, in dem 151 Beschäftigte arbeiten. Aus Protest gegen eine Entlas-sungswelle werden Tore mit Lastwagen unpassierbar gemacht, die Anlagen heruntergefahren und der Betrieb eingestellt. Die zweite Schicht schließt sich an, und die Besetzung dauert fast zwei Monate, bis sie am 2. Mai 1975 in einen regulären Streik umgewandelt wird. Es folgt eine jahrelange juristische Auseinandersetzung zwischen der IG Chemie und dem Firmenchef, in der die Gewerkschaft Verletzungen von Arbeitsrecht und ungerechtfertigte Kündigungen beklagt, der Firmenchef die Besetzung als illegalen Akt kriminalisieren will und Schadensersatz fordert.
Vierzig Jahre nach dieser ungewöhnlichen Eskalation eines Arbeitskampfes widmet Dieter Braeg den Ereignissen einen Sammelband, in dem historische Aussagen und Dokumente der Streikenden und ihrer Solidaritätskomitees versammelt sind, ein-geleitet mit einem Vorwort und einer vom Hrsg. zusammengestellten Chronologie der Ereignisse, die den Zeitraum 1973 bis 1986 umfasst. Eine beiliegende CD-ROM bietet weiteres Quellenmaterial, darunter ein 102-seitiges Urteil des Landesarbeitsgerichts zur Frage von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der gewerkschaftlich unterstützten, aber nicht gewerkschaftlich geführten Betriebsbesetzung. Ebenso findet sich auf der CD weiterführendes Material zur Frauen-Solidaritätsgruppe, in der sich Ehefrauen und Angehörige der Zementarbeiter für den Betriebskampf einsetzten – für viele Frauen die erste politische Aktivität überhaupt und ein Zeichen dafür, wie die Frauenbewegung der 1970er-Jahre auch in einer bundesdeutschen Kleinstadt wie dieser mit 13 000 Einwohnerinnen in der niedersächsischen Provinz Wirkung entfaltete. Die Frauengruppe nimmt dement-sprechend zentralen Raum im Band ein, neben dem Material auf der CD findet sich im gedruckten Teil ein 90-seitiger Erfahrungsbericht zu ihrer Arbeit, begleitet von einer Einordnung der Historikerin Gisela Notz mit dem Titel „Der Abschied von der braven Hausfrau“.
Nicht nur die Frauengruppe, sondern auch die Betriebsbesetzung an sich sind ein Beispiel dafür, wie feministische und Arbeitermilitanz im „roten Jahrzehnt“ der 1970er-Jahre auch jenseits der urbanen Zentren zu handlungsstiftenden Mustern wurden und breite Bevölkerungsschichten erreichten, eine Dimension, die durch die Dominanz urbaner und universitärer Zeitzeuginnen und Zeitzeugen bei Rückblicken und Veröffentlichungen zu 1968ff. viel zu selten in den Blick gerät. Vermittelt wurden radikale Handlungsoptionen im Fall von Erwitte nicht durch eine Präsenz linker oder marxistischer Gruppen, sondern durch bundesweite Akteure wie die IG Chemie, deren lokale Hauptamtliche die Besetzung und den Streik unterstützten, auch wenn der Hauptverwaltung die Eskalation angesichts der zu erwartenden Schadensersatzforderungen eher unangenehm war. Die Belegschaft selbst hielt aus purer Existenzangst an ihrer Strategie fest: Bei „Seibel und Söhne“ sollten Anfang 1975 ganze 96 der 151 Beschäftigten gekündigt werden. Die Fortführung der Produktion war nur mit einer Rumpfbelegschaft in verkleinertem Maßstab geplant, von den Planungen selbst erfuhren Belegschaft und Betriebsrat im Vorfeld nichts, selbst die wirtschaftliche Lage des Betriebs wurde ihnen verschwiegen.
Eine sozialpartnerschaftliche Lösung war so nicht möglich, und ein einfaches Nachgeben der Arbeiter, die in der lokalen Monostruktur einer Zementindustrie mit Überkapazitäten kaum andere Arbeitsplätze gefunden hätten, war ebenfalls keine Option. „Wir sind nicht radikal, wir verteidigen nur unsere Existenz“ (S. 39), betonten daher die Streikenden, eine Aussage, die auch auf aktuelle Betriebsbesetzungen wie etwa die in der Krise von 2001 entstandenen „fabri-cas recuperadas“ in Argentinien zutreffen würde. Besetzt wurde aus der Not heraus, um sich selbst einen Arbeitsplatz zu erhalten. Die Zemetwerker von „Seibel und Söhne“ gingen jedoch nicht zur Eigenproduktion über. Für Zement gab es keine solidarische Kundschaft von Privatverbrauchern, und große Bauunternehmen und Händler hätten sich auf ein solches Experiment kaum eingelassen. Zudem stand hinter dem Arbeiterverhalten die Furcht vor einer weiteren Eskalation: Die Aneignung der Produktionsanlagen und Rohstoffe hätte Anklagen wegen Diebstahl nach sich gezogen, während die Besetzung selbst zumindest unter dem Druck der Ereignisse noch als Streik durchging. Letztendlich gelang es den Besetzern und ihren Unterstützerinnen nicht, die eigenen Forderungen durchzusetzen. Die Besetzung wurde abgebrochen, und obwohl zahlreiche Arbeitsrechtsprozesse gewonnen wurden, endete das juristische Tauziehen 1986 zunächst in einem Vergleich, bei dem die IG Chemie mehrere Hunderttausend DM für „Technischen Schaden“ zahlte, womit jedoch der „wirtschaftliche Schaden“, also Gewinnausfall des Unternehmens, noch nicht beglichen war. Ein weiteres Urteil wegen „illegaler Streikunterstützung“ aus dem Jahr 1990 war vom Hrsg. trotz Recherchen beim Landesarbeitsgericht Hamm nicht zu beschaffen – eine schmerzliche Lücke. (S. 21)
Die Rechtsprechung lief im Wesentlichen darauf hinaus, dass die Kosten aufgeteilt wurden. Hoch angesetzte Schadens-und Streitwerte sowie Gerichtskosten machten dies jedoch zu einem schlechten Kompromiss für die Gewerkschaft: Die Zahlungen samt Prozess- und Vertretungskosten beliefen sich laut Angaben des Hrsg. auf über sechs Millionen D-Mark. „Seibel und Söhne“ konnte sich unterdessen damit durchsetzen, die Belegschaft komplett auszutauschen.
Braeg nennt vor allem die hohen Kosten für die Gewerkschaftskasse als Ursache einer „kleinen politischen Wende nach rechts“ in der IG Chemie (S. 30), die von nun an konfliktorientierte Arbeitskämpfe vermied. Leider sind diese Zusammenhänge nicht ausgeführt, es fehlt die Einbettung der lokalen Ereignisse in die überregionale westdeutsche Gewerkschaftsgeschichte. Dies liegt vor allem daran, dass der Band im Wesentlichen eine Quellensammlung ist, die zeitgenössische Einschätzungen aus verschiedenen, heute nicht mehr erhältlichen Solidaritätsbroschüren und Erfahrungsberichten der Jahre 1975 bis 1977 versammelt. Hinzu kommen Analysen aus einer soziologischen Diplomarbeit von Volker Borghoff, die 1986 an der Universität Dortmund eingereicht wurde, sowie Interviews aus einer Projektarbeit, die 1998 von Marcus Ferdinand und Jan Marcus im Rahmen eines Geschichtswettbewerbs geschrieben wurde.1 Da Autoren und Entstehungsdatum jedoch im Inhaltsverzeichnis des vorliegenden Bandes nicht genannt sind, ist die Orientierung beim Lesen unnötig erschwert. Die Perspektive der Schreibenden wird oft erst klar, wenn man zur Quellenangabe am Ende des jeweiligen Beitrags blättert.
Die bisherige Aufarbeitung durch unveröffentlichte Arbeiten und zeitgenössische Quellen legt nahe, dass weitere Forschungen zu Erwitte durchaus gewinn-bringend sein können. Denn der Band bringt einen Vorgang ans Licht, der mehr war als ein Betriebskampf. Er könnte durchaus als ein Schlüsselmoment in der jüngeren Gewerkschaftsgeschichte begriffen werden: der aus der Not geborene und vor Gericht gescheiterte Versuch, innerhalb der verrechtlichten Arbeitskampfkultur in der BRD Elemente von Basisorientierung und Belegschaftsautonomie einzuführen, wie sie in Frankreich oder bei den englischen „shop stewards“ selbstverständlich Teil von betrieblichen Auseinandersetzungen waren und sind. Die Ereignisse von Erwitte in überregionalem oder transnationalem Rahmen vergleichend zu untersuchen, wäre deshalb eine lohnende Herausforderung für die sich formierende zeithistorische Forschung zur Gewerkschaftsgeschichte der Siebzigerjahre.
Ralf Hoffrogge
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